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   LG Köln, 19.11.2010 - 25 O 242/10   

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https://dejure.org/2010,91163
LG Köln, 19.11.2010 - 25 O 242/10 (https://dejure.org/2010,91163)
LG Köln, Entscheidung vom 19.11.2010 - 25 O 242/10 (https://dejure.org/2010,91163)
LG Köln, Entscheidung vom 19. November 2010 - 25 O 242/10 (https://dejure.org/2010,91163)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschließliche Zuständigkeit des Gerichts für Streitigkeiten über Ansprüche aus einem Mietverhältnis über Wohnraum; Schadensersatzanspruch eines Mieters aufgrund Sturzes wegen Verkehrssicherungspflichtverletzung des Bauunternehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 01.07.2016)

    Frühchen nicht versorgt: Klinik muss Schmerzensgeld zahlen

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.12.2003 - X ARZ 270/03

    Gerichtsstand für Ansprüche des Vermieters gegen Dritte

    Auszug aus LG Köln, 19.11.2010 - 25 O 242/10
    Erfasst sind alle Streitigkeiten über Ansprüche aus Mietverhältnissen über Räume oder über das Bestehen solcher Verhältnisse, also Rechtsstreitigkeiten, an denen die Prozessbeteiligten als Parteien des Vertrages, seiner Anbahnung oder Abwicklung beteiligt sind (vgl. BGH NJW 2004, 1239) sub Nr. 111.2a).
  • OLG Düsseldorf, 04.07.2005 - 24 W 20/05

    Gerichtliche Zuständigkeit für Rechtsstreitigkeiten wegen Verletzung von

    Auszug aus LG Köln, 19.11.2010 - 25 O 242/10
    Diese Entscheidung ist aber vereinzelt geblieben (so auch OLG Düsseldorf, MDR 2006, 327) und überzeugt die Kammer in der Sache nicht.
  • AG Hamburg, 16.12.1997 - 49 C 617/97
    Auszug aus LG Köln, 19.11.2010 - 25 O 242/10
    Denn so würde die Rechtswegzuweisung des § 23 Nr. 2a) GVG an die Amtsgerichte ausgehöhlt, weil jede Verletzung einer auch deliktisch begründbaren Pflicht auch vor dem Landgericht verhandelt werden könnte (vgl. auch LG Berlin, WuM 2000, 332).
  • BVerfG, 09.02.2022 - 2 BvR 1077/21

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde betreffend die verzögerte Bearbeitung

    Unerheblich sei, in welchem rechtlichen Gewand die Mietstreitigkeit erscheine (BGH, Rechtsentscheid vom 11. Januar 1984 - VIII ARZ 6/83 -, NJW 1984, S. 1615; LG Köln, Urteil vom 19. November 2010 - 25 O 242/10 -, BeckRS 2010, S. 142070), ob also der geltend gemachte Anspruch eine vertragliche oder gesetzliche Grundlage habe (LG Köln, Urteil vom 19. November 2010 - 25 O 242/10 -, BeckRS 2010, S. 142070; Schultzky, in: Zöller, ZPO, 34. Aufl. 2022, § 29a Rn. 12).

    Im Übrigen erfasse § 29a Abs. 1 ZPO Rechtsstreitigkeiten, an denen die Prozessbeteiligten als Parteien des Vertrags, seiner Anbahnung oder Abwicklung beteiligt seien (BGH, Beschluss vom 16. Dezember 2003 - X ARZ 270/03 -, NJW 2004, S. 1239; LG Köln, Urteil vom 19. November 2010 - 25 O 242/10 -, BeckRS 2010, S. 142070).

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